Fragen und Antworten rund um das Gutachten

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

- Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
- Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
- Oldtimergutachten
- Unfallrekonstruktionen

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH´s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter DM 1.000 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?

Der Geschädigte sollte darauf achten, daß der Sachverständige Kfz-Meister oder Dipl.-Ing. ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem VfK ist.

Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.